AGB

1. Anmeldung

(1) Die Anmeldung ist mittels übersandten Anmeldeformulars unter Anerkennung dieser Bedingungen vorzunehmen und verbindlich. Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formular ist an die SILPION EVENTS GmbH, Brandshofer Deich 48, 20539 Hamburg (im Folgenden nur noch: „SILPION EVENTS“) oder online / in Textform zurückzusenden. Der Vertrag kommt mit Akzeptanz des Angebots durch den Partner mit Unterschrift unter dem Angebot  und Rücksendung (per Post, Fax oder Email) zustande.

(2) Anmeldungen bzw. Bestellungen von Dienstleistungen oder technischen Anschlüssen werden nur entgegengenommen, wenn sie auf den entsprechenden Formularen eingereicht werden.

(3) 14 Tage nach der Anmeldung zur Ausstellung erhält der Aussteller eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der SILPION EVENTS erbrachten Dienstleistungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden von SILPION EVENTS nicht anerkannt.

2. Unteraussteller und Gemeinschaftsstände

(1) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung Dritten (= Unteraussteller) zu überlassen.

(2) Für jeden Unteraussteller fallen Kosten für die Anmeldung und den Katalogeintrag (insbesondere Eintrag in das online-Tool EventBoss) an. Der Hauptaussteller haftet gegenüber SILPION EVENTS für alle durch ihn oder den Unteraussteller entstandenen Kosten und Schäden.

(3) Eine ohne Zustimmung von SILPION EVENTS erfolgte Aufnahme von Unterausstellern berechtigt SILPION EVENTS, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen. Der Standmieter verzichtet insoweit auf die Rechte aus verbotener Eigenmacht. Schadenersatzansprüche stehen dem Standmieter nicht zu. Die Gegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert. In Höhe der Kosten erwirbt SILPION EVENTS ein Pfandrecht an den eingelagerten Sachen. Diese können von SILPION EVENTS nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von SILPION EVENTS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Aussteller stellt SILPION EVENTS von sämtlichen Schadensersatzansprüchen des unberechtigten Unterausstellers frei.

3. Kosten, Leistungen und Zahlungsbedingungen

(1) Dem Aussteller entstehen für die Teilnahme insbesondere Kosten aus folgenden Positionen: (a) Servicepauschale, (b) Flächenmiete, (c) Ausstattung für Standgestaltung / Stand-Bau (falls ausdrücklich gebucht), (d) Dienstleistungsbestellungen, (e) Eintragungen im Online-Ausstellerverzeichnis und Messeplaner (Messekatalog), (f) Allgemeine Umweltpauschale.

(2) Für Bestellungen zu den Positionen (c) und (d) in Ziffer 3 Abs. 1, die nach dem dafür festgesetzten Termin bei SILPION EVENTS eingehen, werden Verspätungszuschläge von 25% berechnet.

(3) 14 Tage nach der Anmeldung zur Ausstellung erhält der Aussteller eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

(4) Soweit die Bereitstellung eines Stromanschlusses als Inklusiv- oder Zusatzleistung bestellt wird, beinhaltet diese Leistung die Stromzufuhr während der Öffnungszeiten der Messe und den Zeiten für Auf- und Abbau. Soweit darüber hinaus die Bereitstellung von Strom auch außerhalb der vorgenannten Zeiträume benötigt wird, hat der Aussteller dies gesondert zu bestellen und gesondert zu vergüten.

(5) Es fällt eine allgemeine Umweltpauschale an. Soweit der Stand nicht besenrein zurückgegeben wird, kann SILPION EVENTS zusätzlich eine angemessene Vergütung für die Müllbeseitigung verlangen. Der Aussteller ist verpflichtet, Müll entsprechend der Formulare im Online-Ausstellerservice anzumelden. Für die Entsorgung von unangemeldetem Müll kann eine Gebühr in Höhe von EUR 120/m³ berechnet werden.

(6) Gerät der Aussteller mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, nach dem Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlich geregelten Fälle, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt. Im Falle des Rücktritts wird der Aussteller mit einem Betrag entsprechend der Staffelung in Ziffer 4 Abs. 3 belastet. Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass SILPION EVENTS gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(7) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen hat SILPION EVENTS am eingebrachten Ausstellergut und anderweitiger Standausrüstung ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. Die Gegenstände können auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert werden. Diese können von SILPION EVENTS nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von SILPION EVENTS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Rücktritt /Kündigung

(1) Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt SILPION EVENTS dem Aussteller ein vertragliches Rücktrittsrecht.

(2) Ein Rücktritt von Ausstellervertrag (Anmeldung) muss schriftlich erfolgen und ist erst mit schriftlicher Bestätigung des Rücktritteingangs (Post, Fax oder Email) durch SILPION EVENTS wirksam.

(3) Dabei hat der Aussteller folgende Beträge zu entrichten: – bis 5 Monate vor Messebeginn werden 0% der gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Kosten berechnet; zwischen 5 und 4 Monate vor Messebeginn werden 50% der gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Kosten berechnet – bis 3 Monate vor Messebeginn werden 75% der gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Kosten berechnet; – bei späterem Rücktritt werden die vollen gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Kosten berechnet. Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass SILPION EVENTS gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

(4) Wenn eine geplante Durchführung einer Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Infektionsgeschehen, wie bspw. die aktuelle COVD-Pandemie o.ä.) nicht möglich oder unwirtschaftlich ist oder wird oder kann die Veranstaltung aus sonstigen Gründen, die SILPION nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so ist SILPION berechtigt, die Veranstaltung – auch kurzfristig – abzusagen, ohne, dass der Aussteller berechtigt ist, daraus Ansprüche herzuleiten (insbesondere haftet SILPION nicht auf Schadensersatz). Der Aussteller ist im Falle einer Absage durch SILPION berechtigt, seine Teilnahme auf die nächste Veranstaltung zu übertragen oder von seiner Buchung zurück zu treten. Bereits geleistete Sponsorenbeiträge werden im Falle einer Übertragung der Teilnahme auf eine spätere Veranstaltung für eine kommende Veranstaltung angerechnet und entsprechend gutgeschrieben. Wenn Aussteller stattdessen zurück tritt, so erhält er bereits geleistete Anzahlungen zurück, soweit sie bspw. für Herstellung von Plakate/Banner/Messeständen o.ä. noch nicht verbraucht wurden. Weitere Ansprüche stehen dem Aussteller in diesen Fällen nicht zu.

5. Gewährleistung

Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind der SILPION EVENTS unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag schriftlich mitzuteilen, so dass SILPION EVENTS etwaige vorhandene Mängel abstellen kann.

6. Ausstellungsgüter

(1) Der Aussteller hat SILPION EVENTS eine Liste aller wesentlichen Exponate 30 Tage vor Messebeginn zu schicken.

(2) Feuergefährliche, erschütterungs-, geruchsintensive Exponate oder Exponate, deren Vorführung mit großem Lärm verbunden sind, müssen ausdrücklich von SILPION EVENTS genehmigt werden.

(3) Ausstellungsstücke dürfen während der Veranstaltung nicht entfernt werden. Etwaige Schäden bei Zuwiderhandlungen gehen zu Lasten des Ausstellers.

(4) Ausstellungsgüter, die durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften eine erhebliche Störung des Messebetriebes hervorrufen, insbesondere zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung von anderen Ausstellern, Messebesuchern oder von Ausstellungsgütern anderer Aussteller führt, sind auf Verlangen von SILPION EVENTS sofort zu entfernen. Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht auch dann, wenn er in der Anmeldung auf derartige Eigenschaften hingewiesen und SILPION EVENTS hierfür eine Genehmigung erteilt hat. Kommt der Aussteller dem Verlangen von SILPION EVENTS nicht unverzüglich nach, so ist SILPION EVENTS berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf Gefahr und Kosten des Ausstellers zu entfernen. Hinsichtlich der Kosten erwirbt SILPION EVENTS ein Pfandrecht an den Ausstellungsgütern. Diese können von SILPION EVENTS nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von SILPION EVENTS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dem Aussteller erwachsen hieraus keinerlei Ansprüche gegen SILPION EVENTS, insbesondere auf Kündigung oder Schadenersatz.

7. Versicherung und Haftung

(1) Die ordnungsgemäße Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes, der Montage und Demontage sowie während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers.

(2) Für Verlust oder Schäden am Stand, der Standeinrichtung, an den Ausstellungsgütern oder anderen Vermögenswerten, die dem Aussteller, seinem Vertreter oder von ihm angestellten bzw. eingeladenen Personen gehören, sowie sonstige Sachschäden, ist die Haftung von SILPION EVENTS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von der Haftung sind mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen.

(3) Bei vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der SILPION EVENTS, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die SILPION EVENTS für den hierdurch entstandenen Schaden.

(4) Im Übrigen haftet die SILPION EVENTS, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind, und bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für jeden Einzelfall ist die Haftung der SILPION EVENTS auf den dreifachen Rechnungsbetrag begrenzt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

8. Ausstattung für Standgestaltung / Standbau

Soweit der Aussteller Ausstattung für die Standgestaltung bzw. den Stand-Bau gemietet hat, ist der Aussteller verpflichtet, Beschädigungen oder fehlende Gegenstände unverzüglich schriftlich gegenüber der SILPION EVENTS anzuzeigen. Der Aussteller hat die gemietete Ausstattung nach Beendigung der Messe im ordnungsgemäßen und unbeschädigten Zustand an die SILPION EVENTS zurückzugeben. Hierfür trägt der Aussteller die Beweislast.

9. Online-Ausstellerverzeichnis und Messekatalog

(1) SILPION EVENTS ist berechtigt, die von den Ausstellern angegebenen Daten in einem Online-Ausstellerverzeichnis und einem Messekatalog zu veröffentlichen (Grundeintrag). Die Daten können von den Ausstellern im Online-Ausstellerservice oder durch schriftliche Mitteilung gegenüber SILPION EVENTS bis 4 Wochen vor Messebeginn berichtigt, korrigiert, gesperrt oder gelöscht werden.

(2) Einträge in dem Online-Ausstellerverzeichnis und im Messekatalog, welche über einen Grundeintrag hinausgehen, sind kostenpflichtig und können vom Aussteller mit einem gesonderten Bestellschein bestellt werden. Ein wirksamer Vertrag über diese Einträge kommt erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch die SILPION EVENTS oder durch Leistungserbringung von SILPION EVENTS zu Stande. SILPION EVENTS behält sich vor, die Annahme von Bestellungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

(3) Der Aussteller ist verpflichtet, die in dem Online-Ausstellerverzeichnis und dem Messekatalog zu veröffentlichenden Daten und Bilder bis zu den im Bestellschein angegebenen Daten (Anzeigenschluss) in den jeweiligen dort angegebenen Formaten bereitzustellen.

(4) Bei der Stornierung einer Bestellung über einen kostenpflichtigen Eintrag bis zum Anzeigenschluss durch den Aussteller werden 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet, es sei denn, der Aussteller hat den Grund der Stornierung nicht zu vertreten oder weist nach, dass SILPION EVENTS durch die Stornierung nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Anzeigenschluss ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

(5) Bei kostenpflichtigen Einträgen im Messekatalog wird SILPION EVENTS dem Aussteller vor Veröffentlichung einen Korrekturabzug übersenden. Beanstandungen und Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Aussteller diese unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übersendung des Korrekturabzugs schriftlich anzeigt. Anderenfalls gilt der Korrekturabzug als genehmigt.

(6) Die SILPION EVENTS ist nicht verpflichtet die Einträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Aussteller versichert, dass die von ihm bereitgestellten Texte und Grafiken rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. Der Aussteller stellt die SILPION EVENTS insoweit auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, der SILPION EVENTS sämtliche durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehenden Kosten und sonstigen Schäden zu ersetzen.

10. Standbesetzung, Werbung, Vorführungen, Verkauf und Abbau

(1) Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der Publikum-Öffnungszeiten der Veranstaltung ständig mit ausreichend Personal zu besetzen.

(2) SILPION EVENTS ist berechtigt, die Ausgabe und die Zurschaustellung von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben könnten, zu untersagen.

(3) Alle Arten von Vorführungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von SILPION EVENTS. Trotz erteilter Genehmigung ist SILPION EVENTS jederzeit berechtigt, Vorführungen oder Werbung einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Messebetriebes führen, gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnung, die guten Sitten verstoßen, weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Bei Zuwiderhandlung ist SILPION EVENTS berechtigt, dies auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu unterbinden.

(4) Für die Abwicklung von Geschäften ist der Aussteller allein verantwortlich. SILPION EVENTS kann hierfür in keiner Weise Garantien oder Verantwortung übernehmen.

(5) Der Abbau des Standes und die Abholung der Ausstellungsgüter hat durch den Aussteller in den von SILPION EVENTS vorgegebenen Abbauzeiten zu erfolgen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, vor Beginn der Abbauzeiten mit dem Abbau zu beginnen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung ist SILPION EVENTS berechtigt, je nach Schwere des Verstoßes eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % bis 20% der Kosten gemäß Ziffer 3 Abs. 1 zu verlangen. Werden Ausstellungsgüter nicht bis zum Ende der Abbauzeit durch den Aussteller abgeholt, ist SILPION EVENTS berechtigt, die Ausstellungsgüter auf Kosten des Ausstellers einzulagern. Ziffer 3 Abs. 7 gilt entsprechend.

11. Bewachung

(1) SILPION EVENTS leistet – auch bei Beauftragung eines allgemeinen Wachdienstes für die Veranstaltung – keine Gewähr für eine Bewachung des Standes des Ausstellers und der Ausstellungsgüter.

(2) Der Aussteller hat in jedem Falle selbst für die Bewachung seines Standes und seines Ausstellungsgutes zu sorgen. Wachpersonal darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von SILPION EVENTS und nur bei von SILPION EVENTS zugelassenen Wachfirmen beantragt und beauftragt werden. Die Kosten trägt der Aussteller.

(3) Es wird empfohlen eine Diebstahlversicherung abzuschließen.

12. Vorbehalte

(1) Zwingende gesetzliche Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Veranstaltungsbedingungen. Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten nicht wirksam sein oder außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Punkte in vollem Umfang gültig.

(2) Bei Beschäftigungsverhältnissen sind die jeweils geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

(3) Der Aussteller hat sich über alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf das Ausstellungsgut, zu informieren und diese zu beachten.

(4) Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparate, Geräte usw. entsteht, haftet der Aussteller.

(5) SILPION EVENTS behält sich vor, die vorläufigen Flächenpläne, die der Anmeldung des Ausstellers zugrunde liegen, bis zum Messebeginn abzuändern.

(6) SILPION EVENTS ist berechtigt, den Titel der Ausstellung nach eigenem Ermessen zu verändern. Die Änderung des Titels soll dem Aussteller möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

13. Veranstaltungsausfall/Änderung der Veranstaltungszeiten

(1) Ist die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder andere außerhalb des Einflussbereiches von SILPION EVENTS liegende Umstände, insbesondere Streik, Naturkatastrophen, Terrorgefahr und/oder Pandemie-Geschehen (wie bspw. die Corona-Pandemie) ganz oder teilweise nicht durchführbar, ist SILPION EVENTS berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen und/oder nur in Teilen durchzuführen. Hierüber hat SILPION EVENTS den Aussteller rechtzeitig zu unterrichten.

(2) Soweit die Veranstaltung nur in Teilen bzw. verkürzt durchgeführt wird, steht SILPION EVENTS der auf den erbrachten Teil der Leistungen entfallenden Anteil der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung zu. Die darüber hinaus bereits geleistete Vergütung ist dem Aussteller ggf. zu erstatten.

(3) In den Fällen des Abs. 1 stehen dem Aussteller keine Schadensersatzansprüche zu. Der Aussteller hat die SILPION EVENTS für diesen Fall weiterhin von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

14. Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen

SILPION EVENTS ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.

15. Datenschutz

(1) SILPION EVENTS erhebt, speichert und nutzt die im Rahmen der Anmeldung und der Vertragsdurchführung vom Aussteller angegebenen Daten zur Vertragsdurchführung und gibt diese ggf. an Dritte weiter, soweit diese für SILPION EVENTS Leistungen erbringen oder von SILPION EVENTS zur Vertragsdurchführung eingesetzt werden. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus Art. 6 Abs. (1) lit. b DSGVO. Die Speicherdauer richtet sich – wenn nichts andres vertraglich vereinbart wurde – nach den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere den steuerrechtlichen Vorschriften der AO mit 10 Jahren).

(2) SILPION EVENTS ist weiterhin berechtigt, die vom Aussteller angegebene E-Mail-Adresse auch nach Vertragsbeendigung zu nutzen, um dem Aussteller über gleichartige Veranstaltungen zu informieren. Der Aussteller kann dieser Nutzung jederzeit durch eine E-Mail an SILPION EVENTS ([email protected]) widersprechen.

16. Nichteinhaltung der Bedingungen

Verstößt der Aussteller trotz Abmahnung bzw. Nachfristsetzung gegen seine vertraglichen Pflichten und insbesondere gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen, kann der Veranstalter den Vertrag über die Teilnahme fristlos kündigen.

17. Schlussbestimmung

(1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme erkennt der Aussteller die vorliegenden „Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen“ sowie „Technische Richtlinien“ und die Hausordnung zum Veranstaltungsort der jeweiligen Ausstellung/ Messe als in allen Teilen rechtsverbindlich an.

(2) Zusätzliche Vereinbarungen, Sondergenehmigungen oder Regelungen anderer Art bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch SILPION EVENTS.

(3) Alle Ansprüche der Aussteller gegen SILPION EVENTS verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Aussteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(6) Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Veranstaltungsbedingungen. Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Regelungen in vollem Umfang gültig.

(7) Falls der Aussteller Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. SILPION EVENTS ist jedoch berechtigt, am Sitz des Ausstellers Klage zu erheben.

(8) Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Maßgeblich ist allein die deutsche Sprachfassung dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen. [Stand März 2020]

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Dr.-Ing. Maryna Feierabend
HAMBURG WASSER
Dr.-Ing. Maryna Feierabend treibt die Digitale Transformation des Wasserver- und Entsorgungsunternehmens HAMBURG WASSER voran. Sie hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Wasserbranche. Von der Forschung über Startups und Privatunternehmen bis hin zu Versorgungsunternehmen: Maryna hat sich bereits in vielen Segmenten aktiv eingebracht. Ihr Fokus ist die Modernisierung und Digitalisierung des Wassersektors.
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Benjamin Rolff
New Work Hub
Benjamin Rolff ist Co-Gründer des New Work Hub und Host des New Performance Podcast. Als Coach und Berater begleitet Benjamin Teams und Führungskräfte dabei, die Chancen der neuen Arbeitswelt für eine gesunde, wirksame Arbeitsweise zu nutzen. Dabei greift er auf seine Erfahrungen aus Consulting-Laufbahn (IBM) und Konzern-Karriere (Otto Group) zurück. Von 2010 bis 2020 begleitete Benjamin als externer und interner Transformationsberater diverse Großkonzerne entlang ihres kulturellen und digitalen Wandels. Heute setzt er sich mit dem New Work Hub für eine bessere Arbeitswelt für uns alle ein.
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Christian Thorge Schmidt
simplexion GmbH
Christian Schmidt arbeitet mit seinen Kollegen und vielen wechselnden Experten als IoT Producer im Bereich des Internets der Dinge für Endkunden und die Industrie und meint, dass im Kern jedes IoT Projekt gleich ist. Er weiß, welche Seite des Lötkolbens man anfassen darf und muss jedes neue Gerät grundsätzlich erst einmal aufschrauben. Wer ihn auf die Palme bringen will nennt moderne Geräte "smart", wer sich mit ihm unterhalten will spricht mit ihm über seinen Werkzeug- und Büromaterialfetisch.
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Dr. Christian Becker
leanproductable GmbH
Christian Becker unterstützt Unternehmen, schnell und planbar von der ersten Idee bis zum validierten Produkt / Business Modell zu kommen. Schwerpunkte sind dabei Produktstrategie, User Research, Konzeption und Testing - als Coach, eingebettet in Teams oder in Interimspositionen. Bevor er vor 9 Jahren sein eigenes Unternehmen gründete, leitete er das Produktmanagement-, UX- und Content- Team bei mobile.de.
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Thorsten Hermes
#everydayleadership (DFB)
Thorsten Hermes war Mitglied des deutschsprachigen Managementteam von Google. Seit 2018 berät er Oliver Bierhoff beim Aufbau der DFB-Akademie, dem Innovationszentrum des Deutschen Fussball Bundes. Als Host des Videopodcast #everydayleadership, unterhält er sich mit den größten Vorbildern Deutschlands über (Lebens-)Führung und das was ein gelungenes Miteinander ausmacht. Zudem hält er verschiedene Beiratsmandate und unterstützt die deutsche Start-Up Landschaft mit seiner Erfahrung. Thorsten Hermes lebt in Hamburg und ist verheiratet. Er hat zwei Kinder und spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
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Moritz Avenarius
Silpion IT-Solutions GmbH
Moritz Avenarius arbeitet seit Anfang 2014 festangestellt als Trainer Agile Coach für die Unit Academy der Silpion IT-Solutions GmbH mit dem Schwerpunkt Training und Coaching für analoge Veränderungsprozesse in die digitale Zukunft von Unternehmen. Von 2007 bis 2014 war er als selbständiger systemischer Strategieberater mit dem Arbeitsschwerpunkt der Förderung der Innovationsdynamik von Organisationen tätig. Zuvor war Moritz Avenarius, nach seinem Physikstudium an der TU Berlin und der Stanford University USA, mehr als sieben Jahre angestellter Strategieberater in Paderborn und Hamburg.
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Sandra Kiel
Event Punks GmbH
Sandra Kiel bezeichnet sich selbst als Innovations-Nerd, disruptive Umsetzerin oder Atmosphärikerin, je nachdem, was ihr gerade durch den Kopf geht. Als bekennendes Multitalent hat sie meist viel und abwechslungsreich zu tun. Ihr Motto: "Ich bin ungeduldig - bitte akzeptiere das" bringt es auf den Punkt. Sie ist Projekt- und Eventmanagerin mit Leib und Seele und gestaltet seit über 15 Jahren diverse Projekte und Events - quer durch alle Branchen und fast immer mit starker Wirkung auf die Organisationen. Ihr Fokus liegt nicht so sehr auf der technischen Exzellenz der Implementierung einer neuen Lösung. Vielmehr widmet sie sich den Prozessen und den Menschen hinter den Prozessen. Sie entwickelt, befähigt und denkt die Digitalisierung aus der Perspektive der Menschen. Gerne diskutiert sie intensiv die Frage: Wie wollen wir in Zukunft leben und arbeiten und welche Bedeutung hat die Arbeit für uns, damit wir der Digitalisierung ihren Sinn und ihre wahre Wirksamkeit geben können? Als Mitgründerin der Event Punks GmbH arbeitet sie als Game Designerin, wirkt im Metaverse, ist zugleich aber auch Mentorin und Beraterin für interaktive Events und game based Trainerin für Corporate Learning. Sie liebt es, ihr Wissen und ihre Kenntnisse weiterzugeben, auf herkömmliche oder spielerische Art, aber auch, um zu zeigen, dass eine gewisse Haltung und eine gute Portion Mut notwendig sind, um aus den klassischen Arbeitsmodellen und Denkweisen auszubrechen.
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Lena Tate
Silpion IT-Solutions GmbH
Ich bin Arbeits- und Organisationspsychologin, systemische Organisationsentwicklerin und seit rund 10 Jahren als Personalerin auf dem Hamburger Arbeitsmarkt unterwegs. Seit Mitte 2021 leite ich die Personalabteilung bei Silpion und bringe eine Leidenschaft für die Themen Recruiting, Organisationsentwicklung und neue Arbeitswelten mit.
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Dr. Bettina Hermes
Silpion IT-Solutions GmbH
Welche Fähigkeiten benötigen wir als Menschen, um die Digitale Transformation erfolgreich zu gestalten? Nimm dir ein Beispiel am Wasser! In unserem Track erfährst Du, was wirklich wichtig ist und warum.

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Jan Castenow
Silpion IT-Solutions GmbH
Jan hat in Hamburg Kommunikationsdesign studiert, war als Webdesigner 7 Jahre lang selbstständig, bevor er über das technische Projektmanagement den Weg zum Produktmanagement für digitale Produkte gefunden hat. Als Produktmanager hat er mit vielen Teams digitale Produkte “entdeckt” und “gebaut” und den Teams geholfen noch stärker zu werden. Heute begleitet er Menschen und Unternehmen bei der digitalen Transformation, durch das Etablieren von Product Discovery Strukturen.
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Vanessa Boysen
Vanessa Boysen & Rainer Sax
Vanessa Boysen berät Entscheider und Unternehmen in Fragen der Unternehmensführung in strategischen Transformationsprojekten. Ihr Background liegt in Soziologie, Philosophie und Kunst. Nach langjähriger Managementtätigkeit ist sie seit 10 Jahren freier Berater. Seit 2019 sind Vanessa Boysen und Rainer Sax stolze Inhaber des "Haus an der Elbe - für Gruppen und Teams, für Freunde und Familien".
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Rainer Sax
Vanessa Boysen & Rainer Sax
Rainer Sax ist freier Berater für digitale Transformation. Er ist ausgebildeter Philosoph und Logiker, langjähriger Development- und Design-Lead und passionierter Begriffs-Arbeiter. Zusammen mit Vanessa Boysen ist er der Inhaber des "Haus an der Elbe für Gruppen und Teams, Freunde und Familien"
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Johannes Walter
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Studierter Wirtschaftspsychologe und Coach aus Leidenschaft. Der menschliche Körper ist unfassbar komplex, aber auch super spannend zu ergründen. Das durfte ich selber feststellen und hat mich dahin gebracht, wo ich heute stehe. Doch mein Leben war nicht immer so. Früher gab es bei mir jeden Tag eine Tafel Milka Nougat Schokolade und einen ganzen Streuselkuchen. Sie haben richtig gehört, das war mein täglicher “Snack“ auf dem Weg von der Schule nach Hause. Zeitweise war ich sogar so dick, dass man meinen Hals nicht sehen konnte. Das Ganze sollte sich dann drastisch mit einem Wechsel zum Studium ändern. Schnell durfte ich lernen, wie schön es ist, sich gesund zu ernähren und was sich dadurch für Türen öffnen. Gerne nehme ich Sie mit auf meine Reise zur gesunden Ernährung, besserem Schlaf und Performance. Dinge, die so unfassbar komplex und kompliziert erscheinen, bringe ich Ihnen auf einfache, lustige Art und Weise näher, sodass ein sofortiger Effekt spürbar ist. Sie können alles direkt anwenden und somit länger, glücklicher und entspannter das Leben bestreiten.
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Jan Schnedler
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Rechtsanwalt Jan Schnedler, LL.M. ist Co-Gründer und Chief Legal Officer beim Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) und leitet die Kanzlei Schnedler für Technologietransfer und Startup-Recht. Jan Schnedler hatte schon immer Spaß an Technologiethemen, die einen Bezug zum Recht haben, schreibt Bücher zu Startup und AI Themen und unterrichtet an verschiedenen Universitäten.
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Sven Heese
NEW WORK HUB
Sven ist Gründer und Vorstand des NEW WORK HUBs. Der HUB verbindet New Work Enthusiasten und begleitet Unternehmen bei der Einführung von New Work auf Basis ihres New Work Spielfeldes. Vorher war Sven u.a. für die Strategie- und Organisationsentwicklung im VW Konzern verantwortlich. Seit mehr als 10 Jahren arbeitet er Remote in verteilten Teams.
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Wir bringen Menschen zusammen, die in ihren Unternehmen digitale Transformation gestalten. Bei uns gibt es Erfahrungsaustausch, Wissensaufbau und Vernetzung.
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Ich heiße Robert Janus, bin 37 Jahre alt und wohne im beschaulichen Weißenfels an der Saale. Seit 20 Jahren bewege ich mich in unterschiedlichen Rollen im eCommerce und Webdesign Umfeld. Durch mein duales Studium als Wirtschaftsingenieur habe ich die Schnittstelle zwischen Ingenieuren und der Wirtschaft kennen und lieben gelernt. Seitdem versuche ich, wirtschaftliche, technische, aber vor allem menschliche Aspekte bei der Erstellung von Webseiten, Tools und Lösungen zu berücksichtigen. Im Endeffekt interagieren immer Menschen miteinander, egal ob direkt oder digital.
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Alexander Herrmann
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Nach seinem Studium in MultiMediaArt und Filmproduktion arbeitete Alex für die Filmakademie Baden Würtemberg in der Lehre im Bereich interdisziplinäre Konzeptentwicklung für neue Medien und beriet unternehmen wie das Red Bull Media House und Universal London. 2016 gründete er dann das XR Production Studio expanding focus in Leipzig, welches momentan 14 Menschen beschäftigt und XR Experiences für den internationalen Markt produziert.
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Lilith Brockhaus
VisualMakers
Lilith Brockhaus ist eine der beiden Gründer:innen von VisualMakers. Sie ist ein absoluter Queer-Einsteiger in der Tech-Welt: Als Schauspielerin mit einem Studium der Medienkultur- und Musikwissenschaft hatte sie bis vor ein paar Jahren noch keine Berührungspunkte mit der Techwelt. 2017 fand sie sich durch Zufall in der Startup Welt wieder, wo sie schnell im Produkt Management Karriere machte. Mit ihrem Team nutzte sie NoCode Tools um Prozesse zu automatisieren, Websites zu bauen und Webapps zu entwickeln - und entwickelte schnell eine Leidenschaft dafür, die letztendlich auch zur Gründung von VisualMakers zusammen mit ihrem Mitgründer Alexander Sprogis führte. Mit VisualMakers haben die beiden eine Lernplattform geschaffen, mit der jede:r den Einstieg in die Tech-Welt schafft: mit No-Code. Lilith ist spezialisiert im Bereich Automatisierungen und Datenbanken mit NoCode.
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Dr. Susanne Eigenmann
Hamburg Kreativ Gesellschaft / Cross Innovation Hub
Dr. Susanne Eigenmann hat als Kulturwissenschaftlerin in verschiedensten Zusammenhängen – Wissenschaft / Theater / Kreativwirtschaftsförderung – Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft ermöglicht, vermittelt und nach vorne gebracht. Seit einigen Jahren geht es ihr im „Cross Innovation Hub“ der Hamburg Kreativ Gesellschaft forciert darum, die Zusammenarbeit von Kreativen und Menschen aus anderen Wirtschaftsbranchen zu fördern und ein zeitgemäßes Verständnis von Innovation in der Gesellschaft zu verankern. Im Cross Innovation Hub arbeitet sie mit ihren Kolleg*innen daran, eine kooperative Innovationskultur zwischen den Branchen zu pflegen und Unternehmen mit Kreativen ins gemeinsame Arbeiten in kreativen Cross Innovation-Prozessen zu bringen.
Host
Raffaela Seitz
Hamburg Kreativ Gesellschaft
Raffaela Seitz co-leitet den Cross Innovation Hub. Als studierte Kulturwissenschaftlerin (Leuphana Universität Lüneburg) und Kunsthistorikerin (University College London) mit ökonomischem Studienhintergrund (Universität Mannheim, Leuphana Universität Lüneburg, London School of Economics and Political Science) bewegt sie sich an der Schnittstelle von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft. Bevor Raffaela Seitz das Team der Kreativ Gesellschaft im Bereich Konzeption und Organisation branchenübergreifender Angebote verstärkte, war sie im Bereich strategische Innovationsberatung und Trendforschung tätig. Sie ist zutiefst davon überzeugt, dass es Schwarmkreativität und -intelligenz braucht, um die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich anzugehen. Und brennt dafür, das in entsprechenden Cross Innovation-Formaten umzusetzen. Der Cross Innovation Hub wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
Host
Louisa Steinwaerder
Hamburg Kreativ Gesellschaft
Louisa Steinwärder co-leitet den Cross Innovation Hub. Sie studierte Kulturwissenschaften und Germanistik an der Universität Bremen und der Universidad de Valencia. Im Rahmen ihres Masterstudiums der Deutschsprachigen Literaturen an der Universität Hamburg verbrachte sie zwei Monate als DAAD-Stipendiatin an der Istanbul Üniversitesi. Neben der Organisation von Kulturveranstaltungen/Projekten war Louisa Steinwärder im Kommunikationsbereich von Theaterhäusern und Festivals tätig, zuletzt am Hamburger Thalia Theater und bei dem Festival „Theater der Welt“. Der Cross Innovation Hub wird vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
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Rolf Glunz
imbus AG
Rolf Glunz ist Leiter des Vertriebs bei imbus. Mit mehr als 25-jähriger Erfahrung in Professional Services Organisationen (u.a. bei Oracle Deutschland oder IHS-Technologies) gilt sein Interesse dem Erfolg des Kunden beim Einsatz von Dienstleistungen und Produkten in Qualitätsmanagement und Test von Software.
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Burkart Kühn
Haystacks GmbH
Als begeisterter IT-Enthusiast führt Burkart Kühn die Geschäfte der Haystacks GmbH und der OH24 GmbH. Das Thema IT-Security liegt im dabei sehr am Herzen. Auf diesem Gebiet kann er sich so richtig austoben und mit den Erfahrungen der letzten 25 Jahre seinen Kunden eindrucksvoll aufzeigen, dass es doch fast immer ein Hintertürchen aus dem Firmennetzwerk nach draußen oder eine Möglichkeit gibt, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen.
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Lena Hierzi
H.E.R. DAO
Lena ist eine Frontend-Entwicklerin, die aus dem interdisziplinären Bereich der Digital Humanities kommt. Ihr Ziel ist es, Tech intersektional zu diversifizieren. Dafür ist Lena mit H.E.R. DAO zu den größten Blockchain-Konferenzen der Welt gereist und hat in den letzten 6 Monaten mehr als 100 Frauen bei Hackathons als Mentorin begleitet, wobei 30% der Projekte weitergeführt wurden. Ein weiterer wichtiger Schritt, um Web3 inklusiver zu machen, ist es, ein Bewusstsein für das eigene und gemeinschaftliche Wohlbefinden zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet Lena an Proof of Meditation, einer dApp, die Menschen dazu anregen soll, mehr zu meditieren.
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Nils Mönkeberg
PHAT CONSULTING
Nach einem dualen Studium der Wirtschaftswissenschaften startete Nils seinen berufsbegleitenden Master in digitaler Transformation & Nachhaltigkeit. Parallel dazu startete er bei PHAT CONSULTING als Nachhaltigkeitsberater und begleitet seitdem Organisationen zur Erhöhung des Hand- und Verminderung des Fußabdrucks.
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Janine Koska
NEW WORK HUB eG
Janine Koska ist in der ehemaligen DDR geboren und wuchs in der Bundesrepublik auf. Sie ist ein sogenanntes Wendekind. Als Chefin einer bundesweit agierenden PR-Agentur ist sie Führungskraft und damit eine von 1, 7 Prozent aller Ostdeutschen, die in Führungspositionen sind. Als Initiatorin von verschiedenen Plattformen schafft sie Formate wie den HR CAMPUS Mitteldeutschland - die HR- und NEW WORK Konferenz in Mitteldeutschland und ist Vorständin und Co-Gründerin des NEW WORK HUBs eG. Ihre Themen sind u. a. Kultur, Kommunikation, Employer Branding & Workplaces.
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Steven Dehlan
Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V.
Steven Dehlan ist seit 2020 als Projektmanager AI beim Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V. beschäftigt. Im Rahmen dessen betreut er diverse Forschungs- und Umsetzungsprojekte an der Schnittstelle zu Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Als studierter Wirtschaftsingenieur war er zuvor bereits im Bereich Wissens- und Technologietransfer tätig und hat Digitalisierungsaufgaben in einem mittelständischen Maschinenbauunternehmen begleitet.
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Jan Schellenberger
Digital-Health-Systems
Jan Schellenberger denkt Dinge gern neu. In einer Zeit, in der sich Branchen, Technologien und Werte schnell verändern, ist es seine Aufgabe, bestehende Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsfelder zu erkennen. Der Diplom-Softwaretechniker verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in Organisationsentwicklung, Business Development, Personal und IT. Dabei ist er als Geschäftsführer, Beirat und Aufsichtsrat nicht nur für zahlreiche Unternehmen aus der IT- und Finanzbranche beratend tätig gewesen, sondern unterstützt und begleitet als Dozent und Coach viele Menschen auf ihrem Karrierepfad. Jan Schellenberger sieht sich als Enabler, der versteckte Talente von Menschen und Organisationen aufdeckt und befähigt, ihre Potentiale voll auszuschöpfen.
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Alois Krtil
Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V
Der studierte Wirtschaftsingenieur und -informatiker ist Gründer und Geschäftsführer des Artificial Intelligence Center (ARIC) Hamburg e.V. Als Leiter der Innovations Kontakt Stelle Hamburg arbeitet er seit über zehn Jahren im Wissens- und Technologietransfer und bringt Innovationsprojekte in Kooperationen von Wirtschaft und Wissenschaft auf den Weg. Zuvor arbeitete er als Berater im Bereich IT, Luftfahrt und Automotive.
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Alexandra Herget
PHAT CONSULTING
Alexandra hat einen Abschluss in "Interactive Art Direction" von der Stockholmer Design Thinking Universität HYPER ISLAND, einen M.Sc. in Strategie & Innovation der Universität Maastricht sowie einen B.A. in Liberal Arts vom University College Maastricht. Neben ihrer Liebe zur Kommunikation, beschäftigt sie sich mit Themen rund um Kreislaufwirtschaft, New Work und Change Management. Sie ist Mitgründerin und Geschäftsführerin von TUTAKA sowie Nachhaltigkeitsberaterin bei PHAT CONSULTING.
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Meike Müller
PHAT CONSULTING GmbH
Meike hat einen Abschluss in "Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Umweltmanagement" der Universität Hohenheim. Bei PHAT CONSULTING ging ihr Weg über die Beratung von Change und Adoption in Digitalisierungsprojekten hin zu Sales und Account Management. Seit ca. 1,5 Jahren treibt sie als Leadverantwortliche die Nachhaltigkeitsthemen und den Aufbau der Nachhaltigkeitsberatung bei PHAT und fördert die interne Transformation. Für sie liegt der große Hebel der Unternehmen bei den eigenen Mitarbeiter:innen und deren Engagement und Ideenreichtum.
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Mona Ulrich
PHAT CONSULTING
Mona Ulrich ist Beraterin für Change Management Themen im Rahmen von Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsprojekten. Nach längerer Zeit im Ausland und aus dem Einzelhandel kommend, startete sie 2019 bei PHAT CONSULTING und hat den Beratungsansatz im Kontext der Nachhaltigkeit sowie Front Line Worker maßgebend mitgeprägt. Ihre Motivation für die Themen kommen von […]. Mona reist und bewegt sich gerne und bringt die Eindrücke in Form von kulinarischen Kreationen in der eigenen Küche zurück nach Deutschland. Ihre letzte Moderation hatte sie auf dem Strategie- und Expertentag von PHAT CONSULTINGs im Juni 2022, wo sie den Nachhaltigkeitstrack der Veranstaltung moderierte. Sie freut sich auf tolle Themen und den Austausch auf der Solutions!
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Olaf Rotax
WeCooperative.eu
t.b.a.
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Christine Neubauer
eco - Verband der Internetwirtschaft e. V.
Christine Neubauer ist von Hause aus Diplom Designerin Visuelle Kommunikation. Sie verfügt für ihre Arbeit über breite Praxiserfahrung zu Projekt- und Kommunikationsberatung in den Spezialgebieten Cloud, KMUs sowie Zertifizierungskriterien. Sie war und ist in verschiedenen nationalen und europäischen Projekten tätig. Aktuell arbeitet sie im Projekt Service-Meister. Neues verstehen, notfalls entmystifizieren - Spaß an der Arbeit heißt: "Fasziniert auf dem Teppich bleiben".
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Mariella Sinderhauf
Next Commerce Accelerator
Menschen, Institutionen und Vorgänge miteinander zu verbinden, bei denen es scheinbar keine Zusammenhänge gibt begeisterte Mariella schon immer. Durch eine breitgefächerte akademische Ausbildung und Berufserfahrung in diversen Branchen zog sich jedoch ebenso eine unstillbare Leidenschaft für Menschen. In ihrem aktuellen Beruf, im Spannungsfeld zwischen tradierten Corporate VertreterInnen und Startup GründerInnen mit furchtloser Neugierde, kann Mariella sowohl prozessual als auch menschlich Synergien erschaffen und so für Wachstum auf allen Ebenen sorgen.
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Markus Hoischen
weCooperative eG
Mit Fokus auf Unternehmensentwicklung arbeite ich seit 25 Jahren an der Schnittstelle zwischen Finanzen, IT und strategischer Positionierung von Unternehmen. Mich treibt seit langer Zeit die Frage an: „Warum funktionieren Organisationen und warum nicht?“ Antworten habe ich durch Stationen bei der Deutschen Bank, KPMG Management-Beratung, Deutsche Post DHL und Otto gefunden. Seit 2012 führe ich eigene Unternehmen, um Erneuerungsarchitekturen zu entwerfen und umzusetzen. In den letzten Jahren habe ich mich auf Business Building und die dazu notwendige flexible Produkt zentrierte Organisationsgestaltung konzentriert.