Grund zur Freude: Die solutions.hamburg wurde von den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt.
Das bedeutet: Kongressbesucher, die in diesen Ländern arbeiten, ein Dreitagesticket erworben haben (und auch an allen Tagen vor Ort sind) können dafür Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen – zusätzlich zum Jahresurlaub!
Fristen beachten!
Nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage zur berufliche Bildung der Bundesländer, muss der Besuch der Veranstaltung beim Arbeitgeber meist sechs Wochen vorher beantragt werden – oft geht es auch kurzfristiger. Aber dennoch: Nicht zu lange zögern!
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub an sich finden Sie auf den Seiten Hamburgs (anerkannt nach § 15 BiUrlG HA) und Schleswig Holsteins (nach § 17 WBG in Verbindung mit BilFVO)
Teilnahmebescheinigung auf der Veranstaltung
Die Teilnehmerbescheinigung für berechtigte Besucher wird direkt am Freitag auf der Veranstaltung ausgestellt. Von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr stehen dafür Mitarbeiter im Eingangsbereich dafür zur Verfügung.
Noch Fragen? Einfach eine E-Mail an [email protected].